Herr Rechtsanwalt Robert Royes verfügt inzwischen über mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Schuldnerberatung und im Insolvenzrecht. Seit 2007 ist Herr Royes als Leiter der Außenstelle der ADN Schuldner- und Insolvenzberatung e.V., die seit 2009 von der Regierung der Oberpfalz als Schuldnerberatungsstelle staatlich anerkannt ist, tätig.
Die Kanzlei bietet Ihnen die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens, auch individuelle Verhandlungen mit Gläubigern, die Stellung eines Insolvenzantrages und auch eine vollständige Begleitung im Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung. In letzterem Falle ist jegliche Fristenüberwachung gewährleistet und Sie verpassen nicht das Stellen erforderlicher Anträge oder ähnliches.
Sie sind Verbraucher im Sinne des Gesetzes, also nicht selbständig tätig, dann ist das Verbraucherinsolvenzverfahren das für Sie zutreffende Insolvenzverfahren. Unter bestimmten Umständen gilt das auch für ehemals selbständige, natürliche Personen. Ob dies der Fall ist, klärt die Kanzlei für Sie.
Diese Verfahren werden unter dem Dach der ADN Schuldner- und Insolvenzberatung e.V. bearbeitet, näheres siehe dort.
Sie sind selbständig tätig oder Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter einer juristischen Person, z.B. einer GmbH oder einer uG. Dann ist das Unternehmensinsolvenzverfahren das zutreffende Verfahren für Sie als Einzelunternehmer oder Ihre Gesellschaft.
Hier berät die Kanzlei umfassend über mögliche Sanierungsmaßnahmen, führt die Korrespondenz mit den Gläubigern und begleitet Sie notfalls nach Stellung eines Insolvenzantrages durch das Insolvenzverfahren.
Egal wie, auf dem Weg raus aus der Schuldenfalle zu einem schuldenfreien Neuanfang sind Sie bei Herrn Rechtsanwalt Robert Royes in besten Händen. Um die für Sie beste Lösung zu finden, arbeitet die Kanzlei auch mit einigen renommierten und spezialisierten Kooperationspartnern zusammen. Als Ansprechpartner vor Ort sind wir immer für Sie da!