Verkehrsrecht.

Unfallschadenregulierung.

Sie haben einen Verkehrsunfall und sind augenscheinlich nicht schuld? Dann zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Zum einen werden die bei uns entstehenden Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, wenn Ihr Schaden voll reguliert wird, und zum anderen müssen Sie heute bei der Regulierung Ihres Schadens mit jeder Menge Überraschungen rechnen. Die Versicherungswirtschaft hat sich hier mittlerweile so einiges ausgedacht, wo sie sparen kann – nämlich auf Kosten des Geschädigten. Da zahlt es sich für Sie aus, einen Spezialisten an Ihrer Seite zu haben.

Dasselbe gilt natürlich erst recht, wenn die Haftungsfrage unklar ist. Hierzu geben wir Ihnen gerne eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Wir vertreten Sie gleichfalls, wenn gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein Bußgeldverfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geführt wird. Verlieren Sie hier keine Zeit, da die Fristen, innerhalb derer gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden kann, sehr kurz sind.

Führerscheinrecht.

Egal ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie vielleicht eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) machen müssen oder sonstige Probleme im Bereich des Fahrerlaubnisrechts auftreten, sind wir auch mit Unterstützung professioneller Kooperationspartner für Sie da.